Mitnahme von Getränken in Fitnessstudio und Sauna

Ich habe gestern Abend noch die Sendung von J. B. Kerner gesehen. Hier war auch der Rechtanwalt Dr. Ralf Höcker. Er hat verschiedene Beispiele für Rechtsirrtümer aufgezeigt. Es wurde z. B. gefragt, ob ein Fitnessstudio verbieten darf, das man seine eigenen Getränke mitbringt. Grundsätzlich sind solche Verbote in Aushängen, AGB’s und Hausordnungen verboten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen aus Sicherheitsgründen, wie bei Glasflaschen. Ich verweise hier mal auf einen Artikel der Verbraucherzentrale Brandenburg, wo die Rechtslage nochmal etwas genauer aufgeführt wird –> hier

Also ich denke dieses Urteil kann man auch auf eine Sauna übertragen. Auch hier muss man ja einen grossen Flüssigkeitsverlust ausgleichen. Von daher darf es auch nicht verboten werden, das sich Besucher ihre eigenen Getränke oder Früchte mitbringen.


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